Verträge in der Musikbranche

Auswertungsverträge zwischen  Musikinterpreten und Tonträgerunternehmen – „Plattenfirmen“ – bilden auch im digitalen Zeitalter immer noch das Herzstück der  Musikwirtschaft. In den Verträgen zwischen den ausübenden Künstlern und den Verwertern der Musik werden die für die unterschiedlichen digitalen (Streaming, Download) und analogen (CDs, Schallplatten, andere Tonträger) Auswertungen festgelegt. Die Rechtsanwälte Oliver Heinz und Michael v. Rothkirch sind auf die Erstellung, Prüfung und Verhandlung dieser Verträge schon seit 20 Jahren spezialisiert.

„Wenn dein Deal ein guter ist, dann musst du mich nicht zwingen. Dann komm` ich sowieso zu Dir.“

  • Bandübernahmeverträge
  • Künstlerexklusivverträge
  • Produzentenverträge
  • „Label Deals“
  • Sampling- Verträge
  • 
Vertriebsverträge
  • 
Verträge mit Digitalvertrieben

„Ich hab` einen Vertrag unterschrieben

aber die Zeiten ändern sich

die Zeiten ändern sich“

 

Die Euphorie über einen Vertragsschluss mit einem Label weicht oft nach mehr oder weniger langer Zeit einer Ernüchterung. Künstlern ist die Bedeutung des Vertrags für den Verlauf ihrer Karriere und die Rechtspositionen der Vertragsparteien oft nicht klar.

 

„Wir reden fair, wir wollen, dass es auch gut ist
Aber das ist es nicht, nicht in diesem Vertrag
Es gibt zwei Teile, den einen versteh‘ ich
Den andren aber nicht, den hab‘ ich damals überlesen“

 

Alle Zitate auf dieser Seite stammen von dem schönen Album „Ich hab`einen Vertrag unterschrieben“ von Moritz Krämer, Tapete Records 2018

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