Heinz & v. Rothkirch – Die Medienkanzlei

Spezialisten in Fragen des geistigen Eigentums

Die Rechtsanwälte Oliver Heinz und Michael v. Rothkirch, beide zugelassen 1999, sind seit 2004 gemeinsam in Bremen tätig. Beide führen den Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir sind davon überzeugt, dass ein hoher Grad an Spezialisierung die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit im Sinne unserer Mandanten ist. Seit dem 1. September 2020 wird unser Team von den Kolleginnen Dr. Anna-Lena Fehr und Corinna Jahnke verstärkt, die sich ebenfalls auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisiert haben.

HEINZ & v. ROTHKIRCH berät daher Mandanten fast ausschließlich in den Fragen des geistigen Eigentums und verwandten Rechtsgebieten, vor allem des Urheber- und Medienrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, des Presse- und Persönlichkeitsrechts, des Entertainment-Rechts (Musikrecht, Eventrecht, Filmrecht etc.) und des Rechts des Internets. Unsere nachhaltige Tätigkeit und große Erfahrung in diesen Bereichen sind beste Voraussetzungen für langjährige und erfolgreiche Mandatsbeziehungen.

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