TV-Recht

TV-/Fernsehrecht von der ersten Idee bis zur Produktion

Unsere Tätigkeit als Anwälte im Bereich TV-Recht beginnt häufig schon mit der juristischen Prüfung der Schutzfähigkeit von Show-Konzepten und anderen TV-Formaten. Hierzu gehören auch die Vertragsgestaltung und die laufende Beratung der Begleitung z.B. von Moderatoren bekannter Talkshows, TV-Darstellern und den Mitwirkenden an Reality-Formaten.

Zum TV-Recht zählt auch die Prüfung bestehenden Sendematerials z.B. im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Angesichts unserer Vernetzung im Veranstaltungs- und Musikbereich übernehmen wir als Rechtsanwälte auch häufig die Vertragsgestaltung im Bereich der TV- und Online-Übertragung von Konzerten und anderen Live-Events.

Typische Tätigkeiten im TV-Recht

  • Gestaltung und Verhandlung von Moderatoren-Verträgen und Verträge weiterer Mitwirkender
  • Formatschutz – juristische Prüfung, Anbieten und Verhandlung von Formaten, Non-Disclosure-Agreements
  • TV-Produktionsverträge, Auftragsproduktionsverträge

Unsere Mandanten im Bereich Fernsehrecht

  • TV-und Kino-Produktionsunternehmen
  • Drehbuchautoren und Format-Entwickler
  • Regisseure
  • Moderatoren
  • Schauspieler
  • Sonstige Mitwirkende

 

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