Urheberrecht

Verwertungsrecht, Leistungsschutzrechte und mehr

Als Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht beraten und vertreten wir zahlreiche Mandanten auf diesem Rechtsgebiet. Das Urheberrecht schützt die Leistungen der Kreativen, zum Beispiel der Autoren, Komponisten, bildenden Künstler, Regisseure, Fotografen, Musiker, Schauspieler und vieler anderer Kulturschaffender. Ihnen stehen besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht auf Erstveröffentlichung ihrer Werke zu.

Zentraler Regelungsgegenstand des Urheberrechts sind die Verwertungsrechte, die es dem Urheber ermöglichen, sein geistiges Eigentum wirtschaftlich zu verwerten und die Bestimmungen des Urhebervertragsrechts, mit denen die Rahmenbedingungen für eine interessengerechte Verwertung dieser Rechte durch Verwerter wie z.B. Verlage, Filmproduzenten und Tonträgerhersteller geschaffen werden. Auch wissenschaftliche Leistungen und Computerprogramme können dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen.

Neben den Urhebern schützt das UrhG auch bestimmte Leistungen, die bei der Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke entstehen. Diese sogenannten Leistungsschutzrechte stehen zum Beispiel Schauspielern, Musikinterpreten, Tonträgerherstellern, Sendeanstalten und Konzertveranstaltern zu.

Unsere Tätigkeiten im Urheberrecht

  • Hinterlegung und Dokumentation urheberrechtlich geschützter Werke
  • Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wie z.B. Plagiaten
  • Erstellung und Verhandlung von Verwertungsverträgen und Lizenzverträgen
  • Vertretung gegenüber Verwertungsgesellschaften (zB GEMA, VG Wort, VG Bildkunst)

Unsere Mandanten im Bereich Urheberrecht

  • Urheber in allen Sparten künstlerischen Schaffens
  • Verwertungsunternehmen wie Musikverlage, Tonträgerhersteller, Film- und TV-Produzenten, Konzertveranstalter

 

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