Datenschutzrecht

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Die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen haben sich mit dem Inkrafttreten der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 grundlegend geändert. als Sanktionen von Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen können seither nicht mehr „aus der Portokasse“ beglichen werden, sondern Unternehmen existenziell bedrohen.

Datenschutzrecht und Unternehmensimage

Neben den Rechtsfolgen der EU-Datenschutzgrundverordnung droht Unternehmen bei Datenpannen vor allem aber auch ein erheblicher Imageverlust, denn Datenschutz ist längst nicht mehr nur eine lästige gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal für Unternehmen geworden.

Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen waren bereits Inkrafttreten der DSGVO verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser Kreis hat sich zum 25. Mai 2018 noch deutlich erweitert.

Datenschutz im Unternehmen

In „digitalen Zeiten“ ist die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Alltag von Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Die Daten von Kunden und Geschäftspartnern, aber auch die der eigenen Beschäftigten werden im Unternehmen ständig benötigt. In der Außenkommunikation des Unternehmens ergeben sich datenschutzrechtliche Fragen zum Beispiel:

  • bei der Gestaltung des eigenen Internetauftritts,
  • bei Werbemaßnahmen,
  • beim Betrieb eines Online-Shops,
  • bei der Beauftragung von Dienstleistern,
  • beim Versand vertraulicher Informationen via E-Mail

Gängige Maßnahmen wie z.B.:

  • die Videoüberwachung,
  • die Datensicherung,
  • die Veranstaltung von Gewinnspielen,
  • eine Fotogalerie der eigenen Mitarbeiter auf der Unternehmenswebsite

zeigen, dass Datenschutzthemen allgegenwärtig sind, oft ohne, dass hierfür ein Bewusstsein besteht.

Datenschutzrecht: Was können wir als Anwälte für Sie tun?

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen zum Datenschutz. Als Rechtsanwälte bieten wir Ihnen praxisnahe juristische Beratung rund um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder unterstützen und beraten den bereits bei Ihnen installierten betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens bei der Entwicklung einer gesetzeskonformen Infrastruktur.

Darüber hinaus können Sie uns als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen bestellen. Die Rechtsanwälte Oliver Heinz und Michael v. Rothkirch sind zertifizierte betriebliche Datenschutzbeauftragte (IHK). Diese Leistungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Datenschutzgesellschaft HERODATA an.

 

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Fax + 49 421 222 10 – 30

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