Presserecht und Persönlichkeitsrecht

Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte im Einklang

Das Grundgesetz schützt die Presse- und Meinungsfreiheit als eine der zentralen Säulen unseres demokratischen Rechtsstaats. Dies betrifft Veröffentlichungen in den klassischen Printmedien ebenso wie in Rundfunk und Fernsehen und in elektronischen Medien wie dem Internet. Im Rahmen der Berichterstattung der Presse gerät dieses Grundrecht jedoch häufig in Interessenkonflikte mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Rechten der Personen und Unternehmen, die Gegenstand der Berichterstattung sind. Hierbei schafft das Presserecht einen Interessenausgleich, indem es für bestimmte Inhalte und Formen der Berichterstattung presserechtliche Instrumente zur Verfügung stellt und dem Betroffenen unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Richtigstellung, Gegendarstellung und Schadensersatz gewährt. Eine besondere Bedeutung kommt hier wegen der möglicherweise drohenden erheblichen Schäden und der in diesem Rechtsgebiet geltenden kurzen Fristen dem einstweiligen Rechtsschutz zu.

Unsere Tätigkeiten im Bereich Presserecht und Persönlichkeitsrecht

  • Juristische Beratung und rechtliche Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen bei mutmaßlichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Prüfung beabsichtigter oder bereits erfolgter Veröffentlichungen auf ihre presserechtliche Zulässigkeit
  • Außergerichtliche Vertretung in Presse- und Persönlichkeitsrechtsverfahren
  • Abmahnungen, Einstweiliger Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren

Unsere Mandanten im Bereich Presserecht und Persönlichkeitsrecht

  • Unternehmen in „publizistischen Krisen“
  • von Veröffentlichungen betroffene Personen – prominent und nicht-prominent
  • Print- und Onlinemedien
  • Arztpraxen

 

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