KOSTEN

Vergütung für anwaltliche Leistungen

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gibt den Rahmen für die Vergütung anwaltlicher Leistungen vor. Für die Höhe der Vergütung ist im Einzelfall die Qualifikation des Rechtsanwalts ebenso entscheidend wie Umfang und Schwierigkeitsgrad der rechtlichen Angelegenheit und deren wirtschaftliche Bedeutung. Damit Sie eine kalkulierbare Grundlage haben und wir wirtschaftlich arbeiten können, rechnen wir nach den folgenden Methoden ab:

Zeithonorar für anwaltliche Leistungen

Ein großer Teil unserer Tätigkeit besteht in der Erstellung und Verhandlung von Verträgen, in der Begleitung von Projekten und in der Prüfung der Erfolgsaussichten gerichtlicher Verfahren. In diesen Bereichen rechnen wir unsere Tätigkeit nach Zeitaufwand ab. Wir erstellen für Sie zunächst eine Stundenschätzung. Sofern sich der Aufwand erheblich ändern sollte, weisen wir darauf rechtzeitig hin.

Pauschalhonorar für anwaltliche Leistungen

In bestimmten Fällen können wir an Stelle von Zeithonorar auch ein Pauschalhonorar vereinbaren. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn sich der Aufwand von vornherein abschätzen lässt.

Gesetzliche Gebühren für Anwaltskosten

Eine Abrechnung nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen des RVG erfolgt bei gerichtlichen Streitigkeiten ab einem Gegenstandswert von € 20.000. 

Juristische Erstberatung

Im Rahmen einer Erstberatung erteilen wir Ihnen im persönlichen Gespräch eine Auskunft bzw. einen rechtlichen Rat. Dazu zählt eine überschlägige Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Eine weitergehende Beratung, die Prüfung von Unterlagen und die Erstellung von Gutachten oder anwaltlichen Schreiben sind hiervon nicht erfasst.

 

Hohenlohestraße 9
28209 Bremen

Tel +49 421 222 10 – 0
Fax + 49 421 222 10 – 30

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