Gemeinfrei, aber nicht frei verfügbar

Auch originalgetreue Reproduktionsfotografien von gemeinfreien Gemälden genießen einen eigenständigen Urheberrechtsschutz als Lichtbilder. Das hat das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 31.05.2017 (Az. 4 U 204/16) entschieden.

In dem Verfahren hatten die als städtischer Eigenbetrieb geführten Reiss-Engelhorn-Museen gegen einen Wikipedia-Autor geklagt. Der Beklagte hatte 17 Fotografien von gemeinfreien Gemälden und Kunstwerken aus dem Bestand der Museen auf Wikipedias Mediendateien-Plattform Wikimedia Commons hochgeladen.

Bei einem Teil der Bilder benutzte der Beklagte Fotos der Gemälde, die in einem Bildband veröffentlich worden waren.

Durch das Einscannen und Hochladen der Bilder habe der Beklagte das ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht der Klägerin verletzt, denn es handele sich bei den Fotos jedenfalls um Lichtbilder nach § 72 UrhG, so das OLG.

Die Herausnahme von Reproduktionsfotografien aus dem Schutzbereich der Lichtschutzbilder würde zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Wertungswidersprüchen führen, wenn das bloße Knips- oder Allerweltsfoto vom Lichtbildschutz umfasst wären, aufwändig hergestellte Reproduktionsfotografien gemeinfreier Gemälde hingegen keinen Schutz genießen würden.

Der andere Teil der Bilder ist vom Beklagten selbst im Museum erstellt worden.

Auch das Hochladen dieser Bilder sei unzulässig, da die unerlaubte Fotografie der Werke eine Beeinträchtigung der Rechte des Eigentümers darstelle, andere vom Zugang und der Besichtigung der Sache auszuschließen oder diese zu reglementieren.  Das OLG Stuttgart beruft sich dabei auf die sogenannte Sanssouci-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, 17.12.2010 – V ZR 45/10; BGH, 01.03.2013 – V ZR 14/12) und überträgt sie auf bewegliche Sachen.

Die Gemeinfreiheit des Werkes bewirke keine Beschränkung des Eigentums am Werkstück, sie beziehe sich nur auf das geistige Werk.

Die Klägerin hat in einem Parallelverfahren in Berlin (LG Berlin, 31.05.2016 – 15 O 428/15) die Wikimedia Foundation ebenfalls erfolgreich auf Unterlassung der Veröffentlichung der Fotos verklagt. Die Berufung beim Kammergericht steht noch aus.

Wikimedia hat angekündigt, den Beklagten bei der Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart vor dem BGH zu unterstützen.