Zitierfreiheit und YouTube

Nach einem Urteil des OLG Köln vom 13.12.2013 (Az.: 6 U 114/13) ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Einblendung fremder Inhalte in einem Youtube-Video aufgrund des Zitatrechts aus § 51 UrhG die Herstellung einer inneren Verbindung zwischen dem zitierten Werk und eigenen Gedanken. Ein Zitat sei danach grundsätzlich nur dann zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheine.
Sollen die eigenen inhaltlichen Ausführungen Kritik an dem zitierten Werk darstellen, darf sich diese nicht in bloß pauschalen Anmerkungen erschöpfen, sondern müssen eine inhaltliche Außeinandersetzung mit den gezeigten Szenen erkennen lassen. Die erforderliche Qualität der eigenen Leistung hänge aber auch vom konkreten Umfang der Einblendung fremder Inhalte ab.