BGH: Internet-Videorecorder II („Shift TV“)

Nach dem Urteil des BGH vom 11. 04. 2013 – I ZR 152/11 greift das Angebot von Internet-Videorecordern, die u.a. die über Antenne frei empfangbaren Programme von RTL und Sat 1 aufzeichnen und herunterladen können, greift in das Recht der Sendeunternehmen nach § 87 I Nr. 1 UrhG ein, ihre Funksendungen weiterzusenden.

Es muss allerdings noch geprüft werden, ob die Voraussetzungen des von den Anbietern erhobenen sogenannten Zwangslizenzeinwandes nach § 85 V UrhG vorliegen. Nach dieser Vorschrift kann ein Recht der Anbieter dahingehend bestehen, dass die Sender mit ihnen einen Vertrag über die Kabelweitersendung abschließen müssen. Um diese bisher nicht erfolgte Prüfung nachzuholen, wurde die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.