Persönlichkeitsrecht: Google-Einträge löschen lassen

Google hat heute ein provisorisches Formular online gestellt, mit dem die Löschung von persönlichen Informationen beantragt werden kann, zu der der Europäische Gerichtshof Google verpflichtet hatte.

Hierfür ist es erforderlich, die beanstandeten Internet-Fundstellen zu benennen.
Außerdem muss der Antragsteller zur Identifikation seiner Person eine Fotografie eines Ausweispapiers (Personalausweis, Führerschein etc.) hochladen – auf den Server von Google in den USA. Dies ist wiederum datenschutzrechtlich nicht unproblematisch (Scannen von Ausweisdaten, upload sensibler Informationen an Google). update 31.05.2014: inzwischen wird nur noch eine „lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments“ verlangt.

Nach dem EuGH sind Informationen zu löschen, wenn sie „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“. Der Antrag muss im Formular begründet werden. Google prüft dann intern, ob die Informationen zu löschen sind. Sofern Google die Information nicht löscht, kann Google beim zuständigen Gericht auf Löschung der Informationen verklagt werden.

Falls Sie Hilfe bei der Löschung von Daten benötigen oder Google Ihren Antrag abgelehnt hat, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.